Mönchsberggarage & Naturschutz

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Dem Naturschutzbund Salzburg wird von mehreren Leserbriefschreibern unterstellt, den Einspruch gegen die geplante Mönchsberggarage insbesondere wegen der Wimpertierchen gemacht zu haben. Damit wird versucht, die Beschwerde ins Lächerliche zu ziehen. Der Naturschutzbund hat jedoch eine ganze Palette an Argumenten – betreffend Mensch, Gesundheit und Umwelt – vorgebracht. Deshalb seien nochmals ein paar der Argumente erwähnt:

Dem Naturschutzbund Salzburg wird von mehreren Leserbriefschreibern unterstellt, den Einspruch gegen die geplante Mönchsberggarage insbesondere wegen der – ohnehin kaum wahrnehmbaren – Wimpertierchen gemacht zu haben. Damit wird versucht, die Beschwerde als unbedeutend und unberechtigt darzustellen und ins Lächerliche zu ziehen. Dass der Naturschutzbund neben den u. a. zitierten Wimpertieren eine ganze Palette an Argumenten – betreffend Mensch, Gesundheit und Umwelt – vorgebracht hat, wird ignoriert. Deshalb seien nochmals ein paar der Argumente erwähnt: 

Die dem Projekt zugrunde liegende Verkehrsuntersuchung ist laut dem anerkannten Verkehrsplaner Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Hermann Knoflacher nicht als Grundlage für eine fachlich tragfähige Entscheidungsgrundlage geeignet. Genau auf diesem ungeeigneten Untersuchungsmaterial bauen aber die Befunde, Berechnungen und letztlich der UVP-Feststellungsbescheid des Landes auf.

Die UVP-Behörde des Landes hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorschreiben müssen, weil die Erweiterung im Ausmaß von 656 PKW-Stellplätzen (auf insgesamt 1952 Stellplätze) aller Voraussicht nach zusätzliche Sicherheitserfordernisse nötig macht und eine dauerhafte Ausfahrt – zumindest für die Feuerwehr – am Krauthügel bedingen dürfte. Eine diesbezügliche Prüfung von unabhängiger, sachverständiger Seite (Feuerpolizei, Baubehörde) ist unterblieben.

Die Landschaftsschutzgebiete Mönchsberg-Rainberg und Leopoldskroner-Weiher und damit  auch das Weltkulturerbe Salzburger Altstadt werden durch eine Notzufahrt (Zufahrtsrampe, Tunnelportal, ….) dauerhaft beeinträchtigt. Die Beurteilung dieses Sachverhalts ist im Bescheid auf mangelhafter Basis erfolgt.

Die Stadt Salzburg ist „Belastetes Gebiet Luft“. Es besteht aufgrund wiederholter Grenzwertüberschreitungen Handlungsbedarf. Der massive Ausbau einer innerstädtischen Garage steht in Widerspruch zum Luftreinhalteprogramm 2013 und auch zu einem Beschluss der Europäischen Kommission [Dokument C(2012) 4751 final], wonach es dringend zu einer Verringerung der Luftbelastung kommen müsste.

Der Naturschutzbund hat deshalb den Bescheid in vollem Umfang angefochten und verlangt, dass für das Projekt der Mönchsberggaragen-Erweiterung eine UVP vorgeschrieben wird, um deren Umweltverträglichkeit festzustellen bzw. um Auflagen zu formulieren und festzulegen, die die Umweltverträglichkeit garantieren können.

Dr. Hannes Augustin
Geschäftsführer
Naturschutzbund Salzburg

 

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