Medieninformation - Fischotter - umsichtige Vorgehensweise gefordert

Landesrat Josef Schwaiger gab beim Landesfischereitag im Müllner Bräustübl bekannt, dass er Anträgen von Fischereiverbänden auf Entnahme (das bedeutet im Klartext Fang und Tötung) von Fischottern nachkommen wolle, zumal das aus seiner Sicht „die geeignete Maßnahme“ sei. Rechtlich ist eine derartige Vorgangsweise unter den geltenden Bedingungen der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie höchst umstritten.
 
Der Naturschutzbund appellierte daher an Landesrat Schwaiger und das Amt der Salzburger Landesregierung in dieser sensiblen Causa eine umsichtige und angemessene Vorgangsweise zu wählen, um nicht a priori gerichtliche Schritte und öffentliche Auseinandersetzungen auszulösen. Konkret wurde dem Landesrat empfohlen, den Otterexperten Dr. Andreas Kranz, der im Auftrag des Landes Salzburg die Verbreitung und den Bestand des Fischotters erhoben hat, in die weitere Entscheidungsfindung einzubeziehen und so eine rechtskonforme und effiziente Vorgangsweise zu gewährleisten.
 
Da laut Medienberichten der Fischereiverband Hallein (dieser zeigte übrigens dem Naturschutzbund gegenüber bislang keine Gesprächsbereitschaft) bereits einen Antrag auf Entnahme – sprich Tötung – von Ottern bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein eingebracht hat, reklamiert der Naturschutzbund Salzburg nun offiziell Parteistellung im durchzuführenden jagdrechtlichen Verfahren. Eine solche steht dem Naturschutzbund als anerkannter Umweltorganisation gemäß Aarhus Konvention zu. Selbstverständlich sind dabei auch alle Fakten und Daten offenzulegen.
 
Für Rückfragen:
Dr. Hannes Augustin, 0660 / 15 390 61
 
 Medieninformation (0,1 MB) 

 

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