Ab 17. Juli 2017 geht's in Wien zur Sache. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt mindestens eine Woche lang die Berufungen gegen den positiven Genehmigungsbescheid des Landes, betreffend die 380-kVFreileitung von Elixhausen quer durch das Land Salzburg bis nach Kaprun. Bei der Verhandlung stehen folgende Themen auf der Tagesordnung: Bodenschutz, Forst, Wald, Wildökologie, Energiewirtschaft, Elektrotechnik, Humanmedizin, Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe, Gewässerschutz, Hydrogeologie, Wildbach-Lawinenschutz, Naturschutz und Landschaft.
Mehrere Bürgerinitiativen gegen die 380-kV-Leitung und NGOs - darunter auch der Naturschutzbund Salzburg - sowie die Umweltanwaltschaft und andere Betroffene werden an der Verhandlung teilnehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich der aus Richtersenat unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Silvia Krasa detaillierter als zuvor die UVP-Behörde in Salzburg mit den offenen Fragen und eingelangten Beschwerden zur geplanten 380-kV-Leitung auseinandersetzen wird. Bürgerinitiativen, mehrerer Gemeinden, Umweltanwaltschaft und Naturschutzbund bekämpfen die Freileitung, weil sie gravierende negative Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild - und somit auch auf den Tourismus der betroffenen Gebiete hätte.
Die rund 110 km lange Leitung würde die Landschaften des Landes Salzburg verunstalten und massiv entwerten. Aber auch gesundheitliche Bedenken gegen die Freileitung konnten im bisherigen Verfahren keineswegs ausgeräumt werden. Als Alternative zur eingereichten Freileitung böte sich die Verkabelung der Leitung an. Diese ist mittlerweile Stand der Technik, würde aber ca. das Doppelte der Freileitung kosten. Die Mehrkosten sollten sich langfristig über die dadurch möglichen Gewinne aus dem Stromhandel finanzieren lassen, ohne dabei die "kleinen Kunden" zur Ader zu lassen.
Falls die Notwendigkeit zum Bau einer 380-kV-Leitung besteht, darf das Argument der höheren Kosten somit keine entscheidende Rolle spielen. Es darf aber auch hinterfragt werden, ob die 380-kV-Leitung für die Versorgung unseres Landes überhaupt benötigt würde und ob nicht mit der bestehenden 220-kV-Leitung das Auslangen gefunden werden kann. Denn trotz steigendem Bedarf an elektrischer Energie für E-Mobilität und elektronische Geräte gibt es andererseits auch noch Einsparungspotenzial durch Effizienzverbesserung, sodass sich die Steigerung der erforderlichen Übertragungsleistung in Grenzen halten sollte. Überdies sei auch auf intelligente und weniger terroranfällige Konzepte zur Energiebereitstellung etwa über Smart Grids' hingewiesen, die viel stärker auf dezentrale Versorgung aufbauen. Derartigen Entwicklungen sollte - auch mit einer wegweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes - Vorschub geleistet werden. Die Zeiten einer monströsen Energieleitung aus der "Saurierzeit der Elektrotechnik" sollten Vergangenheit sein, zumal schöne, für die Erholung nutzbare Landschaften mit vielfältigem Arteninventar ein immer kostbareres Gut werden.