Der Salzburger Landesjägermeister Max Mayer-Melnhof hat unserem ehemaligen Geschäftsführer nachweislich gesagt: „Wenn ein Wolf meine Schafe auch nur dumm anschaut, ich lege ihn um.“ Was derzeit klar rechtswidrig ist, droht durch die geplante neue Wolfsverordnung de facto auf Landesebene legitimiert zu werden.
Das anlasslose Töten von Wölfen stellt einen gravierenden Dammbruch dar und widerspricht eindeutig geltendem EU-Recht sowie dem Schutzstatus dieser streng geschützten Art. Künftig soll nicht einmal mehr ein konkreter Schadensnachweis – etwa durch Risse – erforderlich sein. Ein derart aggressives Vorgehen ist völlig überschießend und steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Situation.
Denn Fakt ist: In Salzburg halten sich jährlich lediglich acht bis zehn Wölfe auf. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der enorme politische und mediale Aufwand rund um Wolfsabschüsse überhaupt gerechtfertigt ist.
Hinzu kommt: Salzburg nutzt bislang nicht einmal die Möglichkeit, wirksame Präventivmaßnahmen umzusetzen, die über EU-Gelder sogar zu 100 % finanziert werden könnten. Statt auf Vorbeugung zu setzen, wird ein rechtlich höchst fragwürdiger Abschuss in den Mittelpunkt gestellt.
Während zur Wolfsverordnung eine eigene Pressekonferenz abgehalten wird, bleibt eine andere, weitaus wichtigere Entwicklung nahezu unbeachtet: Denn viele Bäuerinnen und Bauern kämpfen nicht in erster Linie mit dem Wolf, sondern mit einem weit größeren Problem: der Bürokratie, die zahlreiche Bewirtschafter an ihre Grenzen bringt.
Die Ausgestaltung des Managementplans zur Renaturierungsverordnung wäre eine grundlegende Chance hier Abhilfe zu schaffen! Dabei geht es um nichts weniger als die zukünftigen Fördermöglichkeiten im Naturschutz – und zwar für die nächsten Jahrzehnte. Gerade für die Landwirtschaft liegt hier enormes Potenzial. Hier drängt die Zeit: Für die Mitgliedsstaaten endet die Abgabefrist im September 2026. Verstreicht diese ungenutzt, vergibt Österreich eine der größten Chancen, Fördermittel in Millionen- oder gar in Miliardenhöhe für die biodiversitätsfördernde Landwirtschaft zu sichern.
Die aktuellen Verhandlungen bieten Österreich die Chance, Förderungen künftig einfacher, direkter und praxisnäher zu gestalten. Die EU gibt lediglich die Ziele vor – wie diese erreicht werden, liegt in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Aufgrund der föderalen Zuständigkeiten kommt dabei den Bundesländern und ihren zuständigen Landesräten eine entscheidende Rolle zu.
Von einer Vereinfachung würden insbesondere kleinstrukturierte Betriebe profitieren – und genau diese prägen die Landwirtschaft in Salzburg. Dass sich einzelne Großgrundbesitzer gegen solche Reformen stellen, überrascht daher wenig.
Fazit: Statt symbolpolitischer Maßnahmen wie einer überschießenden Wolfsverordnung braucht es Lösungen für die echten Herausforderungen der Landwirtschaft – allen voran den Abbau bürokratischer Hürden, den konsequenten Einsatz präventiver Maßnahmen und eine zukunftsfähige Ausgestaltung von Förderungen.
![]() |
Presseaussendung zur Wolfsverordnung (.pdf) (0,1 MB) |
(online seit 14/04/2026)