Fa. Kaindl will "Müllverbrennungsanlage" vor den Toren der Stadt errichten

Firma Kaindl © Hannes Augustin

Der Naturschutzbund Salzburg hat sein Recht auf Abgabe einer Stellungnahme im UVP-Verfahren betreffend KWK-Anlage der Kaindl Energy GmbH wahrgenommen.

Bei der mündlichen Verhandlung und im darauffolgenden Bescheid des Landes sind mehrere Vorbringen mangelhaft behandelt worden. Dies hat den Naturschutzbund Salzburg veranlasst, Beschwerde gegen den Bescheid des Landes Salzburg zur KWK-Anlage beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.

Beispielsweise wurden Natura 2000-Gebiete und damit die FFH-Richtlinie missachtet, die Alpenkonvention hinsichtlich Schutzgebiete ignoriert, keine entsprechenden Vorschreibungen zu externen Kontrollen der Rauchgasreinigung gemacht und die stoffliche Inwertsetzung von Betriebsabfall nicht weiterverfolgt. Auch ist keine weitere Beschränkung zur Minderung von problematischen Emissionen vorgesehen. Detto ist für die Einhaltung des Grenzwertes Zink keine Messung bzw. kein Grenzwert vorgesehen. Weiters ist keine Versicherung für Umweltschäden vorgesehen, die laufende Anpassung an den Stand nicht vorgeschrieben und sind keine ausreichenden Vorschreibungen in Bezug auf ein Umweltmonitoring vorgenommen.

Kritisch zu bewerten ist auch die künftige Belastung der Bevölkerung, die infolge der geringen Höhe des geplanten Schlots, eine Folge der Lage des Unternehmens in der Einflugschneise des Salzburger Flughafens. Zu einer fundierten Betrachtung der Auswirkungen der KWK-Anlage müsste dabei auch die Feinstaubbelastung der Bevölkerung einbezogen werden.

  KAINDL ENERGY Vollmachtsbekanntgabe und Beschwerde gem. Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG (.pdf) (0,6 MB)

(online seit 3/09/2025)

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