Immer wieder wird seitens land- und forstwirtschaftlichen Interessensvertretungen wie der Landwirtschaftskammer Salzburg oder der Bezirksbauernkammer vorgebracht, dass Rabenvögel, wie die Rabenkrähe (Corvus corone), die Elster (Pica pica) und der Eichelhäher (Garrulus glandarius) "riesigen Schäden" an Gebäuden, im Garten- und Gemüsebau, beim Obstbau, im Getreidebau und zudem bei wildlebenden Tieren sowohl bei geschützten als auch bei jagdbaren Tieren verursachen würden.
Der Naturschutzbund Salzburg kritisiert als Begründung für das Abschussbegehren (jährlich wiederkehrend sollen 554 Rabenkrähen, 40 Elstern und 317 Eichelhähern "entnommen" werden) das Fehlen einer schlüssigen Beweiswürdigung für Abschüsse dieser drei Arten - insbesondere für das Ausmaß der - von den Antragstellern behaupteten "riesigen Schäden".
Mittlerweile wurde eine jagdrechtliche Bewilligung zur Erlegung von Rabenvögeln im Flachgau seitens der BH Salzburg-Umgebung erteilt. Dagegen brachte der Naturschutzbund Salzburg heute Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg ein und kommt dabei zu folgender Beurteilung der Situation:
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Abschussgenehmigung für die Vogelarten Eichelhäher (und Tannenhäher), Elster und Rabenkrähe nicht vorliegen. Die Höhe der Abschussfreigaben ist nicht zu rechtfertigen und übersteigt den zulässigen Einzelfall deutlich.
Die Begründung der Ausnahmebewilligung zum Abschuss von Rabenkrähe, Elster und „Häher“ (also Eichelhäher und Tannenhäher) ist insgesamt grob mangelhaft, unrichtig und unstatthaft. Die notwendige schlüssige Beweiswürdigung für jede einzelne Art fehlt vollständig.
Lesen Sie hier die bereits erbrachte ursprüngliche, als auch die nunmehr eingebrachte Bescheidbeschwerde im Detail:
Beschwerde des Naturschutzbundes Salzburg gegem jagdrechtliche Bewilligung zur Erlegung von Rabenvögeln (Flachgau) (1,2 MB) |
Beschwerde des Naturschutzbundes Salzburg zur Freigabe von Rabenvögeln in den Tennengauer Jagden (0,9 MB) |
Peters Tiergarten - Sachen zum Lachen (Abschuss von Eichelhähern dient dem Naturschutz; Kommentar im Falter 6/22 von Peter Iwaniewicz (0,2 MB) |
(online seit 16/2/2022, ergänzt um Falterkommentar am 23/2/22, sowie um Bescheidbeschwerde am 3/3/2022)