Was hat das neue LEP mit unserem Grünland zu tun?

Haarmoos © Raimund Kirchweger

Das Landesentwicklungsprogramm – kurz LEP – klingt zunächst nach einem Thema für Raumplaner und Behörden. Tatsächlich betrifft es uns alle. Denn das LEP legt wichtige übergeordnete Spielregeln dafür fest, wo und unter welchen Voraussetzungen sich Salzburg künftig entwickeln kann. Werden diese Spielregeln verändert, kann das ganz konkrete Auswirkungen darauf haben, welche Flächen später bebaut oder anders genutzt werden können.

Dass dies keine theoretische Befürchtung des Naturschutzbundes ist, zeigen die eigenen Unterlagen des Landes aus dem Jahr 2025. Damals sollten drei im LEP festgelegte Verkehrskorridore in Oberndorf-Nord, Puch-Urstein und Bergheim gestrichen werden. Als Grund hielt das Land in seinem Amtsbericht ausdrücklich fest, dass aufgrund der bestehenden Korridorfreihaltung „diverse Bauprojekte nicht umgesetzt werden können“. Seitens der Landesregierung sei deshalb der Wunsch geäußert worden, bestimmte Projekte „in einem beschleunigten Prozess“ zu bewerten, um eine zeitnahe Herausnahme aus dem LEP zu ermöglichen (Amtsbericht des Landes Salzburg vom 10. März 2025).

Was eine solche LEP-Änderung bewirken kann, beschreibt das Land selbst sehr anschaulich. In Puch-Urstein sollten bislang freigehaltene Flächen anschließend für eine „allfällige Bebauung oder anderweitige Nutzung“ freigegeben werden. Noch deutlicher wird der Zusammenhang in Oberndorf. Dort wurde gerade ein neues Räumliches Entwicklungskonzept (REK) erstellt. Das Land hielt ausdrücklich fest, dass eine zeitnahe Änderung des LEP „bei der Finalisierung des REK berücksichtigt werden“ könne. Vereinfacht gesagt: Das LEP wird geändert, dadurch fällt eine bisherige planerische Einschränkung weg, eine Fläche kann anders genutzt werden und die veränderte Situation kann anschließend im REK der Gemeinde berücksichtigt werden. Dass eine LEP-Änderung nicht auf Landesebene stehen bleibt, bestätigt eine weitere amtliche Unterlage: Sie „betrifft den Wirkungsbereich des Landes, der Regionalverbände sowie der Städte und Gemeinden“.

Genau deshalb müssen wir bei den geplanten Änderungen 2026 so genau hinschauen. 2025 ging es um drei konkrete Korridore. Nun sollen wesentlich grundsätzlichere Regeln für das gesamte Bundesland verändert werden. Ausdrückliche Vorgaben, die Entwicklung zuerst in bereits bebaute Gebiete lenken sollen, werden abgeschwächt oder gestrichen. Gleichzeitig sollen Betriebsansiedlungen auch im Freiraum erleichtert werden.

Für die Stadt Salzburg ist das besonders brisant. Das geltende LEP enthält in Punkt 4.4.1 Ziffer 6 auf Seite 19 eine besondere Regelung, die eine bessere Nutzung bestehender Betriebsgebiete ermöglicht. Dabei wird ausdrücklich die sogenannte vertikale Durchmischung genannt – einfach gesagt: unten Betrieb, oben Wohnungen, statt für zusätzlichen Wohnraum neue Flächen zu verbauen. Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Landes: Diese stadtspezifische Regelung wurde ausdrücklich mit den „restriktiven Siedlungsentwicklungsmöglichkeiten durch die Grünlanddeklaration“ begründet. Die bisherige Logik ist also nachvollziehbar: Weil Salzburg wichtige Grünflächen schützt und deshalb nicht beliebig nach außen wachsen kann, soll der bereits bebaute Raum besser genutzt werden. Ausgerechnet diese besondere Innenentwicklungsregelung soll nun entfallen.

Der Naturschutzbund behauptet dabei ausdrücklich nicht, dass das Land mit dem neuen LEP die Grünlanddeklaration einfach abschaffen kann. Die Grünlanddeklaration liegt in der Verantwortung der Stadt Salzburg. Unsere Sorge ist eine andere: Wenn auf der übergeordneten Ebene jene Regeln abgeschwächt werden, die Entwicklung in bereits bebaute Gebiete lenken, während gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten im Freiraum erleichtert werden, kann der Druck auf bislang geschützte Grünflächen steigen. Die Grünlanddeklaration könnte dann auf dem Papier unverändert bestehen bleiben, während sich die planerischen Rahmenbedingungen rund um ihre Flächen verändern.

Gerade die Unterlagen aus 2025 zeigen, warum diese Sorge ernst genommen werden muss. Das Land hat selbst dokumentiert, dass eine LEP-Änderung dazu führen kann, dass zuvor freigehaltene Flächen für eine mögliche Bebauung freigegeben werden und diese Änderung anschließend bei der Erstellung eines kommunalen REK berücksichtigt werden kann. Deshalb reicht es aus Sicht des Naturschutzbundes nicht aus, die aktuelle Kritik lediglich mit dem Hinweis zurückzuweisen, das Land sei für die Grünlanddeklaration nicht zuständig.

Die entscheidende Frage an den zuständigen Raumordnungslandesrat Mag. (FH) Martin Zauner, MA lautet vielmehr: Wie stellt das Land sicher, dass die Grünlanddeklaration zwar formal bestehen bleibt, ihre tatsächliche Schutzwirkung aber durch die Veränderung übergeordneter Spielregeln nicht Schritt für Schritt geschwächt wird?

Diese Frage betrifft letztlich nicht nur die Stadt Salzburg. Im gesamten Bundesland geht es um eine grundlegende Richtungsentscheidung: Nutzen wir zuerst bestehende Siedlungs- und Betriebsflächen, Baulücken, Leerstände und bereits versiegelte Böden? Verdichten wir dort, wo bereits gebaut wurde? Oder erleichtern wir weitere Entwicklung im Grün- und Freiraum?

Der Naturschutzbund Salzburg fordert deshalb, den Vorrang der Innenentwicklung im LEP nicht abzuschwächen, sondern verbindlich zu stärken. Die bisherige Vorgabe einer „Siedlungsentwicklung von innen nach außen“ muss erhalten bleiben. Ebenso muss die besondere Innenentwicklungsregelung für die Stadt Salzburg erhalten werden.

Salzburg braucht Wohnraum, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung. Aber Entwicklung muss nicht bedeuten, immer neue Landschaft zu verbrauchen. Zuerst müssen wir besser nutzen, was bereits bebaut ist. Denn Regeln kann man später wieder ändern – einen einmal verbauten Boden bekommen wir nicht zurück.

 Stellungnahme des Naturschutzbundes Salzburg zum 1. Entwurf der Überarbeitung des Regionalprogramms Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden (.pdf) (0,3 MB)
 Stellungnahme zur geplanten Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der das Landesentwicklungsprogramm geändert wird (.pdf) (0,3 MB)

(online seit 18/08/2026)
Foto: Freisaal © Hannes Augustin; Haarmoos © Raimund Kirchweger

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