Naturschutzbund Salzburg warnt bei der Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes vor EU-rechtswidriger Schwächung des Naturschutzes und vor einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren.
Der Naturschutzbund Salzburg unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien ausdrücklich. Der aktuell vorliegende Entwurf zur Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes (ROG) geht jedoch aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht in eine gefährliche Richtung. „Der Gesetzesentwurf droht den Naturschutz und das öffentliche Interesse faktisch zu schwächen und ist in seiner derzeitigen Form nicht EU-konform“, warnt der Naturschutzbund Salzburg.
Bis 21. Februar 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten der EU sogenannte Beschleunigungs-gebiete für erneuerbare Energien ausweisen. Damit wird versucht, Konflikte mit Umwelt- und Naturschutzbelangen durch geeignete Gebietsauswahl und Minderungsmaßnahmen zu minimieren und die Ausbauziele für erneuerbare Energien in der EU bis 2030 so effektiver erreichen zu können.
Klimaschutz gegen Naturschutz
Doch bei der vorliegenden Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes wird der Klimaschutz gegen den Naturschutz ausgespielt.
„Die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III verlangt ausdrücklich, dass Beschleunigungsgebiete nur dort ausgewiesen werden, wo keine erheblichen Natur- und Umweltauswirkungen zu erwarten sind.“, stellt der Naturschutzbund klar. Besonders problematisch sei, dass der politische Druck zur „Beschleunigung“ das Risiko erhöhe, fachliche Standards abzusenken und negative Befunde zugunsten von Projekten zu relativieren. „Das widerspricht dem Vorsorgeprinzip und dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot“, betont der Naturschutzbund Salzburg.
RED III verlangt Lenkung – nicht neue Konflikte
Ein zentrales Versprechen der RED III sei eine vorausschauende, lenkende Planung, die Konflikte mit Natur- und Artenschutz von vornherein vermeidet. Der Salzburger Gesetzesentwurf enthalte jedoch keine verbindlichen Kriterien für die Auswahl von Beschleunigungsgebieten – etwa zum Ausschluss sensibler Lebensräume, zur Berücksichtigung von Wanderkorridoren oder zu Mindestabständen von Schutzgebieten. Ohne klare ökologische Ausschluss- und Eignungskriterien droht der Ausbau erneuerbarer Energien genau dort stattzufinden, wo er die größten Schäden verursacht und die meisten Rechtskonflikte auslöst“, warnt der Naturschutzbund.
Auch bezweifelt der Naturschutzbund Salzburg ob der Gesetzesentwurf die EU-rechtlichen Vorgaben fristgerecht und rechtssicher umsetzt und befürchtet durch die aktuelle Vorgehensweise das Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens. Zudem schränke eine Begutachtungsfrist für eine so weitreichende Gesetzesnovelle in der Vorweihnachts- und Ferienzeit die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit stark ein.
„Klimaschutz und Naturschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien ist möglich – aber nur mit klaren Regeln, rechtlicher Sicherheit und echtem Schutz für Europas wertvollste Lebensräume“, so der Naturschutzbund Salzburg abschließend.
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Presseaussendung zur geplanten Novelle des Raumordnungsgesetzes zu erneuerbaren Energien (.pdf) (0,2 MB) |
(online seit 01/01/2026)