Der Naturschutzbund Salzburg fordert Salzburger Landesregierung auf, alle Abschussverordnungen aufzuheben!

Anlässlich der jüngst aufgehobenen Bayerischen Wolfsverordnung sieht sich der Naturschutzbund Salzburg erneut bestätigt, dass das Vorgehen der Salzburger Landesregierung nicht rechtskonform ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Staatsregierung bei der Erstellung der Wolfsverordnung den Naturschutzverbänden ein Beteiligungsrecht hätte einräumen müssen. Hintergrund dafür ist die, auch von Österreich ratifizierte, Aarhus-Konvention. Diese legt fest, dass ein angemessener zeitlicher Rahmen vorzusehen und eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit sicherzustellen ist. Außerdem ist das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung von den Behörden angemessen zu berücksichtigen. Das bloße Einholen von Stellungnahmen wie es die Salzburger Landesregierung bei den bisherigen Verordnungen zum Abschuss von geschützten Tierarten vorgenommen hat (z.T. lagen Fristen von nur 3 Werktagen und die fachliche Kritik wurde ohne Begründung ignoriert), stellt kein entsprechendes Beteiligungsverfahren dar.

Aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere in Verordnungsverfahren, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Österreich. Die Salzburger Landesregierung liefert mit jeder neuen Verordnung einen weiteren Nachweis, wie wenig transnationales Recht in Österreich geachtet wird.

Der Naturschutzbund Salzburg sieht es daher als dringend geboten, dass die Salzburger Landesregierung die Weideschutzgebietsverordnung und alle bereits erlassenen Verordnungen zum Abschuss streng geschützter Tierarten, wie Wolf, Fischotter, Graureiher und Krähenvögel aufhebt und vom Erlass weiterer Abschussverordnungen absieht. Eine Anwendung des Verordnungsweges zum Abschuss streng geschützter Arten könnte nur dann wieder Anwendung finden, wenn das Beteiligungs- und Einspruchsrecht von Umweltorganisationen sichergestellt ist. Bis dahin sind derlei Entscheidungen basierend auf den für Einzelfälle ohnehin besser geeigneten Bescheiden zu erlassen.

Ziel sollte eine Beteiligung aller Betroffenen sein, um Probleme und Lösungsansätze wieder auf einer fachlichen, faktenbasierten und vor allem rechtskonformen Ebene führen zu können!

Dr. Winfrid Herbst,
Vorsitzender,
0664 / 39 38 326
winfrid.herbst@naturschutzbund.at

  Presseaussendung:
Der Naturschutzbund Salzburg fordert Salzburger Landesregierung auf alle Abschussverordnungen aufzuheben! (.pdf) (0,4 MB)

(online seit 25/07/2024)
Fotos: © Willi Rieder + Josef Limberger/Naturschutzbund Oberösterreich

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