Erneuter Anlauf zur Zerstörung von Trocken- und Magerrasen

Landesjurist blufft mit eventueller Verfassungswidrigkeit

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MEDIENINFORMATION
Erneuter Anlauf zur Zerstörung von Trocken- und Magerrasen
Landesjurist blufft mit eventueller Verfassungswidrigkeit
GRÜNE und NEOS verteidigen die Artenvielfalt

Der dominierende Partner der Salzburger Landesregierung stellt zum wiederholten Mal den Schutz der Trocken- und Magerrasen im Bundesland Salzburg massiv in Frage. Laut Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) soll der § 24 des Salzburger Naturschutzgesetzes essenziell verändert werden. Danach ist beabsichtigt, dass künftig nur mehr ein geringer Teil der von diesem Lebensraum bedeckten Flächen dem ex lege Schutz des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 unterliegt.

Die Naturschutzgruppierungen im Land Salzburg haben dieses Ansinnen schon bisher unisono abgelehnt.

Welche Demaskierung passiert hier gerade? Es ist mittlerweile Allgemeingut zu wissen, dass die Artenvielfalt massiv bedroht ist. Man rät Blumenkisten mit Wildblumen zu bepflanzen, um den fortschreitenden Verlust auszugleichen. Und draußen, glaubt man zu wissen, gäbe es noch immer zu viel störende Vielfalt. Läuft man hier in ein Desaster, wenn man der Rechtsprechung so wenig Interpretationsspielraum zutraut, wie dies der Landeslegist vermutet.

Wir wissen alle um den dramatischen Rückgang der Wildblumen und Insektenbestände (Bienensterben!): Die natürliche Vielfalt erfordert mittlerweile den besten erdenklichen Schutz. Es darf nicht weiter tatenlos zugesehen werden, dass beste landwirtschaftliche Böden weiter verbaut werden, und Bauern gezwungen sind, mit der Intensivierung bislang extensiver Bereiche ihr Überleben zu sichern. Und, für wie dumm halten manche unsere Bauern, dass sie ihre mageren oder sauren Wiesen nicht auch selbst erkennen?

Es verwundert, dass bei den aktuellen Diskussionen offenbar das exakte Wissen um den verbliebenen Zustand unserer Landschaften nicht im Vordergrund steht, um das Handeln verantwortbar zu machen.

Es ist fachlich nicht zu rechtfertigen, dass man die Biotopkartierung gestoppt hat, anstatt sie mit aller Vehemenz voranzutreiben. Will man etwa gar nicht wissen, wo sich wertvolle Restbestände von Natur befinden, um sie so leichter zerstören zu können?

Wir raten der ÖVP, den angedrohten Gang mancher VfGH-Klagen mit Ruhe und Gelassenheit abzuwarten und Politik im Sinne der Allgemeinheit und nicht der Lobbyisten zu machen.

Die NGOs Naturschutzbund, Naturfreunde und Alpenverein haben jüngst – nach einem Gespräch mit Naturschutz-Landesrätin Mag.a Daniela Gutschi – den ausgewiesenen Experten und Botaniker, der wesentliche Grundlagen für eine fundierte Biotopkartierung gemeinsam mit dem Land Salzburg entwickelt hat – ersucht, eine Fachstellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung zu verfassen. Diese übermitteln wir Ihnen im Anhang.

Dr. Winfrid Herbst, Naturschutzbund Salzburg
Mag.a Sophia Burtscher, Naturfreunde Salzburg

Zusammenfassung der Fachstellungnahme von Dr. Helmut Wittmann / IfÖ

Trocken- und Magerrasen stellen – neben gewissen Feuchtwiesentypen – die letzten Reste der noch vor dem zweiten Weltkrieg weit verbreiteten extensiven, bäuerlichen Kulturlandschaft dar. Erkennbar sind derartige Wiesenflächen an ihrer hellbraunen Farbgebung im Frühjahr (Intensivwiesen sind ganzjährig grün), ihrem niedrigen Wuchs, ihrer oftmals nur teilweise geschlossenen Vegetationsdecke, ihrem im Regelfall deutlich höheren Blütenreichtum als in landwirtschaftlichen Intensivwiesen sowie am noch Vorhandensein von Insekten wie Schmetterlingen und Heuschrecken. Für den Landwirt sind diese Flächen im Regelfall leicht erkennbar, weil es sich dort nicht „auszahlt“, mehr als zweimal zu mähen.

Eine exakte Einstufung, ob es sich bei einer derartigen Wiesenfläche um einen gesetzlich geschützten Trocken- und Magerrasen handelt, ist durch eine exakte im Naturschutzgesetz enthaltene Definition für einen Fachmann zweifelsfrei möglich. Die Tatsache, dass geschützte Objekte, seien es Pflanzen, Tiere oder Lebensräume oftmals nur vom Fachmann erkannt werden können, ist sowohl in internationalen Vereinbarungen als auch in den weltweiten Naturschutzgesetzgebungen üblicher Rechtstandard.

Trocken- und Magerrasen sind für den Erhalt der Artenvielfalt unbedingt notwendig. So sind viele Lebewesen mit ihren speziellen Anpassungen nur in diesem Wiesentyp überlebensfähig, in landwirtschaftlichen Intensivwiesen ist für Standortspezialisten kein Lebensraum. Entscheidend für den Wert von Trocken- und Magerstandorten für die Biodiversität ist jedoch auch die geringere Mahd- und Bewirtschaftungsintensität. So ist die heute übliche Wiesenmahd mit Kreiselmähwerk und Aufbereiter mit enormen Tötungsraten für die Insektenwelt verbunden. Auch das Glätten und Striegeln der Wiesen im Frühjahr zerstört nicht nur die Gelege sämtlicher bodenbrütender Vögel, es führt auch zu dramatischen Tötungsraten bei Insekten, Amphibien, Reptilien und anderen Organismen. Die intensive Gülledüngung der Wiesen reduziert durch den enormen Nährstoffeintrag nicht nur die Artenvielfalt, sie wirkt auch direkt tötend auf die sich im Frühjahr entwickelnde Insektenwelt. Tiere – insbesondere Insekten – die die Dünge- und Mähvorgänge überleben, werden heutzutage luftdicht in Heuballen verpackt und sind so unweigerlich zum Sterben verurteilt. Aufgrund dieser, die Artenvielfalt vernichtenden Praktiken der heute üblichen Landwirtschaft sind weniger intensiv bewirtschaftete Bereiche, wie es eben die Trocken- und Magerwiesen darstellen, letzte Refugien für die Wiesen bewohnende, artenreiche Tier- und Pflanzenwelt und damit für die Biodiversität. Da auch in der biologisch agierenden Landwirtschaft Düngegaben und Mähhäufigkeit sowie auch die Verwendung von Mähgeräten nicht eingeschränkt sind, ist ein Schutz der Trocken- und Magerwiesen nicht nur gegenüber der konventionellen, sondern auch gegenüber der Biolandwirtschaft essenziell. Eine Reduzierung des Schutzes der Trocken- und Magerrasen im Salzburger Naturschutzgesetz – dieser Schutz gilt auch gegenüber der Landwirtschaft – würde daher jegliches Bekenntnis einer politischen Partei bzw. der gesamten Landesregierung zum Erhalt der Artenvielfalt als leere Worthülse deklarieren.

 Medieninformation Schutz für Mager- und Trockenrasen (0,7 MB)
 Stellungnahme zum Magerrasenschutz, Helmut Wittmann IfÖ (2,3 MB)
 Stellungnahme zum Magerrasenschutz, Landesumweltschaft Salzburg (0,1 MB)

(online seit 21/5/2021)

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