Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt – Weltkulturerbe der Unesco (1972)

© Franz Pritz ÖBf

Im Bewusstsein, dass Teile unserer Kultur und Natur von außergewöhnlicher Bedeutung sind und als Bestandteil des Welterbes für die Menschheit erhalten werden müssen, wurde ein "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention) verabschiedet. Die von der UNESCO erfasste Welterbeliste setzt sich derzeit aus 1007 Natur- und Kulturstätten zusammen. Österreich ist auf der Liste mit 9 Welterbestätten vertreten.

161 Länder weisen Welterbestätten auf, der Beitritt Österreichs zum Übereinkommen erfolgte 1993 (BGBl. Nr. 60/1993). Das Übereinkommen ist im Sinne des Völkerrechts rechtlich verbindlich. Bei einer Verschlechterung des Zustands des Gebietes bzw. bei Nichtbeachtung der rechtlichen Anforderungen wird das Gebiet in “List of World Heritage in Danger” aufgenommen; bei einer weiterern Verschlechterung kommt es zur Aberkennung des Welterbestatus´
 
Detaillierte Informationen finden Sie auf www.unesco.at
 

Zurück

.