Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten – Bonner Konvention, BK (1979)

Die Bonner Konvention ist das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Sie geht auf eine Empfehlung der Konferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1972 zurück. Österreich ist seit 2005 Mitglied der Konvention.

Neben der Forschung und dem Monitoring steht vorallem die Errichtung eines Netzes von Schutzgebieten für wichtige Brut- und Rastgebiete im Mittelpunkt. Es werden Regionalabkommen zur Erhaltung und zum Management wandernder Tierarten abgeschlossen.  Die Konvention ist im Sinne des Völkerrechts rechtlich verbindlich es werden jedoch keine Sanktionen gegenüber Staaten bei Nichterfüllung durchgeführt. Eine Berichtspflichten gilt als einziges Kontrollinstrument.
 
© Josef Limberger

Zurück

.