Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (1992)

Convention on Biological Diversity, CBD

© Josef Weinzettl

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) ist ein auf der Konferenz der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro ausgehandeltes internationales Umwelt-Vertragswerk, bei dem es im wesentlichen darum geht, die Biodiversität zu schützen, sie nachhaltig zu nutzen und die Erträge aus dieser Nutzung gerecht zu verteilen. Biologische Vielfalt oder Biodiversität umfasst dabei die Vielfalt der Ökosysteme, die Artenvielfalt und auch die genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten.

Der Schutz der biologischen Vielfalt (der Ökosysteme, der Arten sowie der genetischen Vielfalt) und ökologisch nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie eine gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Gewinne stehen also im Mittelpunkt des Übereinkommens.

Strategien, Aktionspläne und Programme werden entwickelt und durch ein konstantes Monitoring überwacht. Sowohl der Erhalt der biolologischen Vielfalt im natürlichen Lebensraum (= In-situ-Maßnahmen) als auch der Erhalt außerhalb der natürlichen Umgebung (= Ex-situ-Maßnahmen) wird angestrebt. Auch die Forschung und Ausbildung sowie die Umweltbildung allgemein werden gestärkt. Mit UVP und Risikominimierungen soll die biologische Vielfalt erhalten bleiben. Mit Anreizmaßnahmen für Entwicklungsländer sollen auch diese zur Umsetzung des Übereinkommens durch das Finanzierungsinstrument GEF Technologietransfer, Technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit bewogen werden. 

Mit der Kampagne vielfaltleben führen das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, | naturschutzbund |, WWF und Birdlife ein breit angelegtes Programm zur Bewahrung der biologischen Vielfalt in Österreich, das seit 1995 eine der 169 Vertragsparteien ist,  durch.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.cbd.int
 

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