Übereinkommen über die Erhaltung der Europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume – Berner Konvention (1979)

Convention on the Conservation of European Wildlife and Natural Habitats - Bern Convention

© Robert Hofrichter

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Eurparates über den Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume. Die Konvention regelt den Schutz von Arten unter anderem durch Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen sowie die Verpflichtung zum Schutz ihrer Lebensräume. In drei Anhängen sind fast 2000 gefährdete europäische Tier- und Pflanzenarten geschützt.

Hierfür soll ein Netz der für den Naturschutz besonders bedeutsamen Gebiete (Smaragdnetz) aufgebaut werden. Der Schutz von Habitaten (gemäß Anhang 3) durch Schutzgebiete und rechtliche Voraussetzungen und der  Schutz von bestimmten Arten (gemäß Anhang 1 und 2) durch Gesetzgebung (Entnahme, Nutzungsregelung) und Schutzgebiete (s.o.) stehen im Vordergrund. 

Das Übereinkommen wurde derweilen von 47 Staaten ratifiziert. Österreich ist 1983 beigetreten: BGBl. Nr. 372/1983 i.d.g.F.

Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der Bundesländer festgehalten. Der umfassende Schutz der in den Jagdgesetzen aufgelisteten Tierarten ist aufgrund der Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen jedoch nicht immer gewährleistet.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.
 

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