Nachhaltige Nutzen und Gefährdungen minimieren

„Die vielfältige Nutzung sollte noch besser mit den Erfordernissen des Hochwasserschutzes, den gegebenen natürlichen Ressourcen und dem Naturschutz abgestimmt werden.“

Blauzonenkonzept in Vorarlberg

Zur Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für den Hochwasserschutz hat die Vorarlberger Landesregierung eine rechtlich verbindliche raumplanerische Sicherung von Flächen für den Hochwasserabfluss und -rückhalt sowie von Flächen für zukünftige schutzwasserbauliche Maßnahmen beschlossen.

© Bianca Burtscher

Festlegung von Freihalteflächen in der Raumplanung - Laut Landesraumplan sind Flächen innerhalb dieser „Blauzone Rheintal“ von den Gemeinden als Freifläche-Freihaltegebiet [FF] zu widmen und von einer Bebauung völlig freizuhalten. Zur Festlegung dieser Freiflächen wurde eine raumplanungspolitische Abstimmung durchgeführt, die auch gewisse wirtschaftliche Entwicklungsspielräume der Gemeinden berücksichtigt. Die Blauzone Rheintal umfasst 55 km² in 22 Gemeinden und ist in ihrer rechtlichen Wirkung eine deutlich strengere Grünzone, welche kaum noch bauliche Entwicklungen zulässt. Die Blauzone Rheintal sichert langfristig den schutzwasserwirtschaftlichen Planungs- und Handlungsspielraum und gilt als Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Raumplanung und Wasserwirtschaft in Vorarlberg. Als raumplanerisches Instrument kam die Blauzone in dieser Form österreichweit erstmals zur Anwendung. Informationsdownload

Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte (GE-RM)

Der Wasserbau entwickelt übergeordnete neue Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte für die Flussräume und ihre Auen und stimmt diese – auch unter Berücksichtigung der Daten des Aueninventars - mit dem Naturschutz ab. Die GE-RM legen als integratives Planungsinstrument– auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Gewässersituation, der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos sowie unter Berücksichtigung der gewässerökologischen Vorgaben und Erfordernisse –mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele, Maßnahmenschwerpunkte und Handlungsoptionen für den Hochwasserschutz, die künftige Gewässerentwicklung, den Feststoffhaushalt und das Hochwasserrisikomanagement fest.

© Alexander Schneider
Als integratives Planungsinstrument analysieren und vernetzen sie die Ziele und Maßnahmen der einzelnen Sektoren und stimmen diese ab mit:
  • den Zielen, Prioritäten und Maßnahmen von NGP und RMP
  • anderen Planungen zum Schutz vor Naturgefahren (insbesondere Wasserwirtschaft, WLV)
  • Raumordnung, Baurecht, Katastrophenschutz, Naturschutz und anderen Verwaltungen und Behörden
  • sowie – je nach Bedarf – anderen Nutzern und Stakeholdern im Flussraum (Gemeinden, Wasserkraft, Infrastruktur etc.).

Entstehen soll so ein integratives Leitbild, das die gemeinsam anzustrebenden Entwicklungsziele für ein Gewässer (zumindest) aus schutzwasserwirtschaftlicher und gewässerökologischer Sicht beschreibt und aus der Zusammenführung der sektoralen Zielzustände gebildet wurde.

In den nächsten Jahren sollen solche integrativen Konzepte für größere Gewässer bzw. Einzugsgebiete (Flussräume) mit schutzwasserwirtschaftlichem und/oder gewässerökologischem Handlungsbedarf von der Bundeswasserbauverwaltung gemeinsam mit anderen Planungsverantwortlichen erstellt und auch umgesetzt werden. Informationsdownload

Neophytenmanagement im Nationalpark Donau-Auen

Der Nationalpark Donau-Auen östlich von Wien umfasst insgesamt 9.300 Hektar mit ca. 65% Auwald, 15% Wiesen und ca. 20% Wasserflächen. Die Hälfte der Fläche wird von den Bundesforsten betreut. Eine besonders große Herausforderung für ihr Naturraummanagement stellt der Umgang mit invasiven Neophyten wie Götterbaum und Eschenahorn dar. Die beiden Baumarten sind im Nationalpark mittlerweile häufig anzutreffende, gehören aber nicht zur ursprünglichen und schützenswerten Au-Vegetation.

© ÖBf
Durch das große Verbreitungspotential und die Schnellwüchsigkeit dieser beiden Neopyhten wird die typische Vegetation der weichen Au mit Schwarzpappel und Silberweide bzw. der harten Au mit Esche und Feldulmen im schlimmsten Falle verdrängt. Der ÖBf-Nationalparkbetrieb und der Nationalparkverwaltung haben eine gemeinsame Strategie für den Umgang mit diesen invasiven Pflanzenarten entwickelt – neben naturschutzfachlichen Kriterien wurde dabei auch der Personal- und Geldmitteleinsatz berücksichtigt.
Im November 2011 wurden 31.000 Individuen von Götterbaum und Eschenahorn per GPS eingemessen, markiert und bearbeitet. Eine effiziente Eindämmungsmöglichkeit ist das Ringeln. Dabei wird die Rinde der Bäume so tief angeritzt, dass der Saftstrom in die Wurzel unterbrochen wird und der Baum langsam abstirbt. Mit diesen Maßnahmen versucht man nun, der heimischen Auvegetation eine Atempause zu verschaffen. Eine Evaluierung der Ergebnisse ist geplant und wird den Einsatz weiterentwickeln.
 
 

Vertragsnaturschutz als Beitrag zum Erhalt von Auenlebensräumen

Ein wichtiges Ziel der Naturschutzmaßnahme des Agrarumweltprogramms ÖPUL ist die Erhaltung und Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten, die durch die FFH- bzw. Vogelschutz-Richtlinie geschützt sind. Das macht Vertragsnaturschutz zu einem wichtigen Instrument für die Umsetzung von Natura 2000 im Grün- und Offenland.

© Abteilung Naturschutz
In Niederösterreich liegen die im Auen-Inventar abgegrenzten Auengebiete („Auenobjekte“) zu mehr als drei Vierteln innerhalb von Europaschutzgebieten (Natura 2000 Gebieten). Da der Lebensraum Au nicht nur die von der Dynamik des fließenden Wassers geprägten Auwälder, sondern auch die damit in Verbindung stehenden Feuchtwiesen des Auenvorlandes umfasst, kann hier das Agrarumweltprogramm ÖPUL auch einen wertvollen Beitrag zum Schutz und Management von Auen leisten. Knapp neun Prozent der an der Naturschutzmaßnahme (ÖPUL WF) teilnehmenden Flächen befinden sich in Niederösterreich innerhalb von Auengebieten und werden entsprechend den Anforderungen der Lebensräume bzw. der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten bewirtschaftet. Der überwiegende Anteil davon ist in den March-Thaya-Auen, den Tullnerfelder Donauauen und entlang der Thaya im Waldviertel zu finden.
 

Beispiel für eine gelungene  Umsetzung eines an die Schutzgüter angepassten Auenmanagements ist das Naturschutzgebiet Rabensburger Thaya-Auen im nordöstlichen Weinviertel. Hier erfolgt die Bewirtschaftung hochwertiger Überschwemmungswiesen im Rahmen der ÖPUL Naturschutzmaßnahme. Bei der Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen wurde besonders darauf geachtet, ein abwechslungsreiches Mosaik an früh und spät gemähten Wiesenbereichen („Storchenwiesen“ bzw. „Wachtelkönigwiesen“) sowie jährlich spät bearbeitete Brachen zu erhalten, um den vielfältigen Lebensraumansprüchen der dort zu schützenden Arten (z.B.: Wachtelkönig, Bekassine und Tüpfelsumpfhuhn) bestmöglich Rechnung zu tragen.

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