„Die vielfältige Nutzung sollte noch besser mit den Erfordernissen des Hochwasserschutzes, den gegebenen natürlichen Ressourcen und dem Naturschutz abgestimmt werden.“
Zur Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für den Hochwasserschutz hat die Vorarlberger Landesregierung eine rechtlich verbindliche raumplanerische Sicherung von Flächen für den Hochwasserabfluss und -rückhalt sowie von Flächen für zukünftige schutzwasserbauliche Maßnahmen beschlossen.
Festlegung von Freihalteflächen in der Raumplanung - Laut Landesraumplan sind Flächen innerhalb dieser „Blauzone Rheintal“ von den Gemeinden als Freifläche-Freihaltegebiet [FF] zu widmen und von einer Bebauung völlig freizuhalten. Zur Festlegung dieser Freiflächen wurde eine raumplanungspolitische Abstimmung durchgeführt, die auch gewisse wirtschaftliche Entwicklungsspielräume der Gemeinden berücksichtigt. Die Blauzone Rheintal umfasst 55 km² in 22 Gemeinden und ist in ihrer rechtlichen Wirkung eine deutlich strengere Grünzone, welche kaum noch bauliche Entwicklungen zulässt. Die Blauzone Rheintal sichert langfristig den schutzwasserwirtschaftlichen Planungs- und Handlungsspielraum und gilt als Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Raumplanung und Wasserwirtschaft in Vorarlberg. Als raumplanerisches Instrument kam die Blauzone in dieser Form österreichweit erstmals zur Anwendung. Informationsdownload
Der Wasserbau entwickelt übergeordnete neue Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte für die Flussräume und ihre Auen und stimmt diese – auch unter Berücksichtigung der Daten des Aueninventars - mit dem Naturschutz ab. Die GE-RM legen als integratives Planungsinstrument– auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Gewässersituation, der Hochwassergefahr und des Hochwasserrisikos sowie unter Berücksichtigung der gewässerökologischen Vorgaben und Erfordernisse –mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele, Maßnahmenschwerpunkte und Handlungsoptionen für den Hochwasserschutz, die künftige Gewässerentwicklung, den Feststoffhaushalt und das Hochwasserrisikomanagement fest.
Entstehen soll so ein integratives Leitbild, das die gemeinsam anzustrebenden Entwicklungsziele für ein Gewässer (zumindest) aus schutzwasserwirtschaftlicher und gewässerökologischer Sicht beschreibt und aus der Zusammenführung der sektoralen Zielzustände gebildet wurde.
In den nächsten Jahren sollen solche integrativen Konzepte für größere Gewässer bzw. Einzugsgebiete (Flussräume) mit schutzwasserwirtschaftlichem und/oder gewässerökologischem Handlungsbedarf von der Bundeswasserbauverwaltung gemeinsam mit anderen Planungsverantwortlichen erstellt und auch umgesetzt werden. Informationsdownload
Der Nationalpark Donau-Auen östlich von Wien umfasst insgesamt 9.300 Hektar mit ca. 65% Auwald, 15% Wiesen und ca. 20% Wasserflächen. Die Hälfte der Fläche wird von den Bundesforsten betreut. Eine besonders große Herausforderung für ihr Naturraummanagement stellt der Umgang mit invasiven Neophyten wie Götterbaum und Eschenahorn dar. Die beiden Baumarten sind im Nationalpark mittlerweile häufig anzutreffende, gehören aber nicht zur ursprünglichen und schützenswerten Au-Vegetation.
Ein wichtiges Ziel der Naturschutzmaßnahme des Agrarumweltprogramms ÖPUL ist die Erhaltung und Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten, die durch die FFH- bzw. Vogelschutz-Richtlinie geschützt sind. Das macht Vertragsnaturschutz zu einem wichtigen Instrument für die Umsetzung von Natura 2000 im Grün- und Offenland.
Beispiel für eine gelungene Umsetzung eines an die Schutzgüter angepassten Auenmanagements ist das Naturschutzgebiet Rabensburger Thaya-Auen im nordöstlichen Weinviertel. Hier erfolgt die Bewirtschaftung hochwertiger Überschwemmungswiesen im Rahmen der ÖPUL Naturschutzmaßnahme. Bei der Festlegung der Bewirtschaftungsauflagen wurde besonders darauf geachtet, ein abwechslungsreiches Mosaik an früh und spät gemähten Wiesenbereichen („Storchenwiesen“ bzw. „Wachtelkönigwiesen“) sowie jährlich spät bearbeitete Brachen zu erhalten, um den vielfältigen Lebensraumansprüchen der dort zu schützenden Arten (z.B.: Wachtelkönig, Bekassine und Tüpfelsumpfhuhn) bestmöglich Rechnung zu tragen.