Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen – Washingtoner Artenschutzabkommen, WA (1973)

Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) - Washington Convention

© Wolfgang Schruf

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention schützt über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind. Durch Überwachung und Kontrolle des internationalen Handels soll die Bedrohung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie Teilen und Produkten daraus eingedämmt werden.  In Österreich sind die Bestimmungen seit 1982 in Kraft. Für alle EU-Mitgliedstaaten ist das Abkommen seit 1997 rechtlich verbindlich umzusetzen (EU-Verordnung 2724/2000).

Das Übereinkommen ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrrechts, es gibt allerdings keine internationalen Sanktionsmöglichkeiten, der ständige Ausschuss kann jedoch Sanktionsmaßnahmen seitens der Mitgliedstaaten empfehlen. Diese können allerdings nur umgesetzt werden, wenn die Vertragspartei über das WA hinausgehende rechtliche Regelungen erlassen hat. Es gibt Berichtspflichten. So macht das Sekretariat Vertragsstaaten auf der Basis der nationalen Berichte auf Ungereimtheiten oder Verstöße aufmerksam. Das internationales System TRAFFIC zur Beobachtung der weltweiten Umsetzung des Übereinkommens und von Handelsströmen wird eingesetzt.

Detaillierte Informatione finden Sie auf www.cites.org 

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