Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Alpenraumes. Neben den acht Alpenstaaten Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Monaco hat auch die EU diesen Vertrag unterzeichnet. Österreich ist seit 1994 Mitglied: BGBl.Nr. 477/1995 vom 21. Juli 1995, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 18/1999
Das grundlegende Ziel der Konvention ist die Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung der Alpen durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik. Die Alpenkonvention ist kein reines Naturschutzabkommen, sondern hat einen umfassenden Anspruch. Umweltverträgliches Wirtschaften und Handeln aller Beteiligten stehen im Vordergrund. Das Wesentliche Ziel ist also die Erhaltung und der Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen durch sektor-übergreifende, ganzheitliche Politik.
Das Übereinkommen besteht sowohl aus einer Rahmenkonvention als auch aus Durchführungsprotokollen für besonders wichtige Einzelbereiche wie zum Beispiel Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Tourismus, Energie und Verkehr.
Die Alpenkonvention ist im Sinne des Völkerrechts rechtlich verbindlich, übt jedoch keine Sanktionen gegenüber Vertragsstaaten bei Nichterfüllung aus.