Schutz für Nockstein ist überfällig

Der Naturschutzbund Salzburg begrüßt die geplante Ausweisung von FFH-Schutzgebieten beim Nockstein, hält aber zudem auch die Umsetzung eines Geschützten Landschaftsteiles Nockstein für geboten. Die nunmehr nach längerem Ringen vorgesehene Ausweisung von drei separaten FFH-Gebieten (Guggenthal, Steinbrüche und Koppler Hochmoor) hält der Naturschutzbund fachlich für gut begründet, um damit insbesondere die Schutzgüter Kammmolch, Gelbbauchunke und Kleine Hufeisennase gebührend zu schützen. Darüber hinaus ist aber auch dem Schutz der Landschaft und dem Erhalt des Erholungswertes Rechnung zu tragen.

© G. Bergthaler

Die nunmehr nach längerem Ringen vorgesehene Ausweisung von drei separaten FFH-Gebieten (Guggenthal, Steinbrüche und Koppler Hochmoor) hält der Naturschutzbund fachlich für gut begründet, um damit insbesondere die Schutzgüter Kammmolch, Gelbbauchunke und Kleine Hufeisennase gebührend zu schützen. Darüber hinaus ist aber auch dem Schutz der Landschaft und dem Erhalt des Erholungswertes Rechnung zu tragen. Dazu wäre ein – größeres – Landschaftsschutzgebiet oder ein Geschützter Landschaftsteil auszuweisen, worin die oben genannten FFH-Schutzgebiete eingebettet werden sollten. Selbst der Referatsleiter des Naturschutz-Sachverständigendienstes Prof. OFR Dipl.-Ing. Hermann Hinterstoisser, kam 2013 mit einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Nockstein-Gebiet alle fünf Voraussetzungen des Salzburger Naturschutzgesetzes erfüllt, um zu einem geschützten Landschaftsteil zu werden.

Diese sind:
1. Das Nocksteingebiet ist für das Landschaftsbild besonders prägend.
2. Das Nocksteingebiet enthält besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren.
3. Das Nocksteingebiet hat besondere wissenschaftliche Bedeutung.
4. Die Funktion für die Vernetzung einzelner Lebensräume wird erfüllt.
5. Das Nocksteingebiet ist für die Erholung bedeutsam.

Zudem beantragte die Gemeinde Koppl im Juli 2012 die Ausweisung des Nocksteins als geschützten Landschaftsteil. Diesem Ansinnen muss das Land Salzburg bzw. die zuständige Bezirkshauptmannschaft aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes dringend nachkommen. Für den Fall, dass es zur Ausweisung eines „Geschützten Landschaftsteiles Nockstein“ oder eines Landschaftsschutzgebietes weiterer Argumente dafür bedürfte, zitieren wir Univ. Prof. i. R. Erich Stocker, der in seiner Arbeit „Der Nockstein als Geotop“ zusammenfassend schreibt: „Der Nockstein bildet einen markanten Pfeiler an der Deckenstirn der Tirolischen Decke und zeichnet damit sehr scharf den Nordrand Kalkalpen in der Nähe der Stadt Salzburg. An der Überschiebungslinie der Kalkalpen über den Flysch konnte sich diese Deckenstirn aufgrund der unterschiedlichen Gesteinshärte zwischen dem Kalk-Dolomitzug des Nocksteins und der weicheren und wasserundurchlässigen Sandsteine und Kalkmergel des Flysch und der damit verbundenen differenziellen Abtragung zu einer schroff aufragenden bis zu 400 m hohen Landstufe entwickeln. Die Stufe kann in diesem Bereich wegen ihrer großen Diversität an Einzelformen, wegen des geologischen Aufschlusses im alpinen Deckenbau und der klassischen Formenabfolge einer Landstufe alpinen Typs als Geotop bezeichnet werden. Die Beobachtungen und Forschungen über die Massenbewegungen entlang dieser Stufe reichen bereits etwa 100 Jahre zurück. Neueste Forschungen zeigen entlang dieser Linie auch eine Blattverschiebung (ISAM). Damit nimmt gerade diesesgut untersuchte Gebiet auch fürdie neuerdings aktuelle tektonische Geomorphologie einen interessanten Platz ein. Neben dem wissenschaftlichen Wert stellen die Nähe der Stadt Salzburg, seine unmittelbare Nachbarschaft zum Panoramapunkt des Gaisberges und seine Funktion als vorgeschobener Aussichtspunkt über Flyschberge und Vorland und zugleich seine bestimmende Silhouettenform Seltenheitswerte dar. Hinzu kommen die bereits ausführlich untersuchten ökologischen Werte sowie kulturelle und ökonomische Werte. Bereits ab dem Ende des 18. Jahrhunderts übten der Gaisberg und der in seinem Umfeld liegende Nockstein eine große Anziehungskraft aus und stellt Attraktionen dar (Errichtung einer Zahnradbahn). 1979 wurde der Gaisberg-Rundweg eröffnet, welcher zur weiteren Erschließung des bekannten Wandergebietes, welches allein im Bereich zwischen dem Gebiet nördlich der Zistel bis zum Heuberg auf einer Fläche von 32 km² etwa 72 Kilometer markierte Wanderwege besitzt.“

In diesem Sinne appelliert der Naturschutzbund Salzburg an den Salzburger Landtag, die Salzburger Landesregierung und die Bezirkshauptmannschaft
Salzburg Umgebung, unverzüglich die Ausweisung der FFH-Schutzgebiete und des Geschützten Landschaftsteiles Nockstein oder wahlweise eines Landschaftsschutzgebietes Gaisberg- Nockstein in die Wege zu leiten und kundzumachen.


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